Die Standarduntersuchungen
Die Kosten der folgenden regulären Vorsorgeuntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen:
- Antikörpersuchtest (Anti-D-Prophylaxe)
- Rötelntest
- HIV-Test
- Chlamydientest
- Syphilistest
- CTG
- Hepatitis B-Test
- 1., 2. und 3. Ultraschallscreening
Antikörpersuchtest
Zu Beginn einer Schwangerschaft erfolgt eine Blutgruppenbestimmung einschließlich des Rhesusfaktors. Beim Antikörpertest wird festgestellt, ob Blutgruppenunverträglichkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Baby vorliegen. Falls Ihre Blutgruppe rhesus-negativ ist, Ihr ungeborenes Kind aber rhesus-positiv, können Sie Antikörper (Abwehrstoffe) gegen das kindliche Blut entwickeln. Das kann auch nach einem Schwangerschaftsabbruch, nach einer Fehlgeburt oder einer Eileiterschwangerschaft geschehen. Um das zu verhindern, wird bei jeder schwangeren Frau, die rhesus-negativ ist, zwischen der 24. – 28. SSW eine Anti-D-Prophylaxe durchgeführt. Die Anti-D-Prophylaxe ist ein Medikament zur Verhinderung der Bildung von Antikörpern gegen das Blut des Kindes. Die Anti-D-Prophylaxe nehmen wir auch nach jedem Eingriff (z. B. Fruchtwasseruntersuchung) und nach der Geburt vor, wenn das Baby rhesus-positiv sein sollte.
Nach obenRöteln
Die Röteln gehören zu den am meisten gefürchteten Infektionen in der Schwangerschaft. Das Virus wird durch Tröpfchen übertragen, z. B. durch Husten, Niesen oder Küssen. Ist eine schwangere Frau erkrankt, kann das Rötelnvirus den Mutterkuchen infizieren und sich im Blutkreislauf des Ungeborenen ausbreiten. Je früher in der Schwangerschaft eine Infektion auftritt, umso schwerwiegender können die Folgen sein. So werden in der 2. – 6. Schwangerschaftswoche (SSW) mehr als die Hälfte der Kinder geschädigt, in der 7. – 12. SSW betrifft es ungefähr jedes 4. Kind, in der 13. – 17. SSW nur noch jedes 10. Kind. Wegen des hohen Schädigungsrisikos wird nach einem sicheren (!) Nachweis einer Rötelninfektion bis zur 14. SSW ein Abbruch der Schwangerschaft diskutiert. Dies kommt aber erfahrungsgemäß äußerst selten vor. Ist die Schwangerschaft weiter fortgeschritten, treten normalerweise keine Schädigungen mehr auf.
Wer als Kind die Röteln gehabt hat oder als junges Mädchen geimpft worden ist, hat in den meisten Fällen einen ausreichenden Schutz und kann nicht mehr erkranken. Der Rötelntiter wird zu Beginn der Schwangerschaft im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge überprüft. Für Schwangere, die keinen Antikörperschutz haben, gehen insbesondere von nicht geimpften Vorschulkindern sowie von Männern ohne Rötelnschutz besondere Gefährdungen aus. In diesem Fall wird durch eine 2. Kontrolle in der 12. – 14. SSW eine Rötelninfektion ausgeschlossen.
HIV
Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV (AIDS-Virus) durchführen zu lassen, da eine Infektion erfahrungsgemäß nie gänzlich auszuschließen ist. Die Kosten übernehmen im Falle einer Schwangerschaft die Krankenkassen.
Nach obenChlamydien
Chlamydieninfektionen in der Schwangerschaft können dazu führen, dass Kinder betroffener Mütter bei der Geburt infiziert werden und Entzündungen der Augen bzw. der Stimmbänder bekommen. Unter Umständen treten sogar Lungenentzündungen auf. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen einen Test in der Frühschwangerschaft vor.
Nach obenSyphilistest
Auslöser ist eine Infektion mit dem Erreger Treponema pallidum, die Ansteckung erfolgt durch Geschlechtsverkehr. Zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft, aber bevorzugt ab der 18. SSW, können die Krankheitserreger das ungeborene Kind infizieren. Eine Infektion führt häufig zu Fehl- bzw. Früh- oder Totgeburten. In der Mehrzahl der Fälle werden die Kinder aber termingerecht geboren und scheinen gesund. Zwischen der 2. und 12. Lebenswoche treten erste Symptome einer angeborenen Syphilis auf. Wird eine Infektion der Mutter in der Schwangerschaft nachgewiesen, kann durch die Gabe von Antibiotika eine Ansteckung des Kindes vermieden werden.
Nach obenCTG (Cardiotokographie)
Neben den Ultraschalluntersuchungen ist auch das CTG heute Standard bei der Schwangerschaftsüberwachung. Die Cardiotokographie wird vor allem in den letzten Schwangerschaftswochen und während der Geburt eingesetzt. Das CTG misst neben der Wehentätigkeit den Herzschlag des ungeborenen Kindes, dessen Frequenz sich ständig ändert, und ermöglicht Aussagen über den aktuellen Gesundheitszustand des Kindes.
Nach obenHepatitis B
Eine Infektion der Schwangeren mit Hepatitis B bedeutet immer ein Übertragungsrisiko. Während der Entbindung kann das Kind mit dem Virus infiziert werden. Bei über 90 % der infizierten Neugeborenen mündet die Ansteckung in einen chronischen Verlauf. Um dies zu vermeiden, werden Schwangere nach der 32. SSW standardmäßig auf eine Hepatitis B-Infektion untersucht. Ist die Mutter erkrankt, wird das Kind unmittelbar nach der Geburt passiv und aktiv geimpft.
Nach oben1. Ultraschalluntersuchung
Die erste der drei standardmäßig durchgeführten Ultraschalluntersuchungen findet in der 9. – 12. SSW statt. Dabei achten wir auf folgende Details:
- Sitz und Darstellbarkeit der Schwangerschaft
- Vitalitätszeichen des Embryos
- Mehrlingsschwangerschaft
- Zeitgerechte Entwicklung des Embryos
- Sonographische Auffälligkeiten des Embryos
Durch Messung der Scheitel-Steißlänge wird das Alter des Embryos beurteilt. Manchmal ist das Datum der letzten Periode nicht genau bekannt, bzw. der Menstruationszyklus war unregelmäßig. In diesem Fall können wir das Alter der Schwangerschaft durch die Ultraschalluntersuchung bestimmen und den Entbindungstermin entsprechend festlegen.
2. Ultraschalluntersuchung
Entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien wird zwischen der 19. und 22. SSW die nächste Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Wir überprüfen die Entwicklung des Babys gemäß dem Schwangerschaftsalter. Unser besonderes Augenmerk liegt in der Beurteilung der körperlichen Entwicklung des Kindes. Aber auch die Fruchtwassermenge, das Aussehen und die Lage des Mutterkuchens sind ebenfalls Inhalt der Untersuchung.
Seit 2013 können gesetzlich versicherte Frauen beim 2. Ultraschallscreening zwischen zwei Alternativen wählen:
Bei der „Basis-Ultraschalluntersuchung“ werden die Größe von Kopf und Bauch des Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Außerdem wird die Position der Plazenta in der Gebärmutter bestimmt. Sitzt diese besonders tief, können bei der weiteren Betreuung und für die Geburt besondere Vorkehrungen nötig werden.
Bei der „erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung“ werden zusätzlich folgende Körperteile genauer untersucht:
- Kopf: Sind Kopf und Hirnkammern normal geformt? Ist das Kleinhirn sichtbar?
- Hals und Rücken: Sind sie gut entwickelt?
- Brustkorb: Größenverhältnis von Herz und Brustkorb. Sichtbarkeit des Herzens auf der linken Seite, rhythmischer Herzschlag, Ausbildung der vier Herzkammern.
- Rumpf: Ist die vordere Bauchwand geschlossen? Sind Magen und Harnblase zu sehen?
3. Ultraschalluntersuchung
Im Rahmen dieser Untersuchung zwischen der 29. und 33. SSW verschaffen wir uns einen orientierenden überblick über die Organe des Kindes. Außerdem kontrollieren wir das allgemeine Gedeihen. Befunde wie z. B. ein vermindertes Wachstum oder eine geringe Fruchtwassermenge können auf eine Schwäche des Mutterkuchens und damit auf eine Unterversorgung des Kindes hindeuten. Zu viel Fruchtwasser bzw. ein für das Schwangerschaftsalter zu großes Kind bedeuten unter Umständen eine Stoffwechselstörung (z. B. Gestationsdiabetes).
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